AGBs & Bewilligungen

Das Kleingedruckte gross geschrieben.

Personalverleih    Personalvermittlung

Die AGBs der medseek GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Personalverleih

Aufgrund eines mündlichen oder schriftlichen Auftrages der Kundenfirma an die medseek GmbH, überlässt diese der Kundenfirma das entsprechende temporäre Personal.

Die medseek GmbH ist im Besitz der Bewilligung zur Arbeitsvermittlung und dem Personalverleih in der Schweiz und grenzübergreifend. Die Bewilligungsbehörden sind das AWA, Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Solothurn, Untere Sternengasse 2, 4509 Solothurn sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Holzikofenweg 36, 3003 Bern.

1. Allgemeiner Vertragsinhalt

Die medseek GmbH wickelt den Verleih von qualifizierten Arbeitskräften im temporären Arbeitsverhältnis für ihre Kundenfirma seriös, kompetent und effizient ab.

Die Lohnzahlungen, sowie die Abrechnung aller Sozialleistungen erfolgen über die medseek GmbH nach entsprechenden, von der Kundenfirma/vom Einsatzbetrieb visierten Stunden-Rapporten. In diesem Zusammenhang übernimmt die medseek GmbH auch sämtliche administrativen Aufgaben wie zum Beispiel:

  • Suchen und selektionieren von Mitarbeitenden
  • Einholen von Referenzauskünften
  • Erstellen der Rahmen- und Einsatzverträge
  • Abrechnen mit den Sozialversicherungen
  • Erstellen der monatlichen Lohnabrechnungen und  jährlichen Lohnausweise, usw.
  • Meldeverfahren für ausländische Mitarbeitende
  • Erstellen der Quellensteuerabrechnungen für quellensteuerpflichtige Mitarbeitende

2. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadenersatzansprüche gegen die medseek GmbH sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorliegt. 

3. Haftung für Schäden

Das von der medseek GmbH zur Verfügung gestellte Personal ist nicht aufgrund eines Werkvertrages oder Auftrages beim Einsatzbetrieb/der Kundenfirma tätig; die medseek GmbH haftet demnach gegenüber dem Einsatzbetrieb/der Kundenfirma auch in keiner Weise für das Ergebnis der von seinem verliehenen Personal erbrachten Leistung. Sofern und soweit medseek GmbH der Kundenfirma Personaldossiers überlässt, trifft die Kundenfirma die Pflicht zur Prüfung, ob das von medseek GmbH vermittelte Personal über die für die Ausübung der entsprechenden Tätigkeit erforderliche Befähigung verfügt (Ausbildung, Berufspraxis, Vorliegen einer gültigen Berufsausübungsbewilligung etc.).

Bei unvorhergesehenem Ausfall der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers durch Krankheit oder höhere Gewalt wird die medseek GmbH ihr Möglichstes unternehmen, um den Einsatz/die Einsätze durchführen zu können. Sollten diese Bemühungen jedoch erfolglos bleiben, befreit sich die medseek GmbH jeglicher Haftung für daraus entstehende Kosten.

4. Haftpflichtversicherung

Die Kundenfirma verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die alle Haftpflichtansprüche, welche aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber dem von medseek GmbH zur Verfügung gestellten Personal erhoben werden könnte, vollumfänglich abdeckt. Die Versicherung hat sich auf alle Tätigkeiten, welche das von medseek GmbH zur Verfügung gestellte Personal für die Kundenfirma/den Einsatzbetrieb ausübt, zu erstrecken. Mit Unterzeichnung des Verleihvertrages bestätigt die Kundenfirma, dass eine entsprechende Versicherungsdeckung besteht. Eine allfällige Haftpflicht von medseek GmbH für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden wird vollumfänglich wegbedungen.

5. Weisungsbefugnis und Arbeitssicherheit

Der Einsatzbetrieb/die Kundenfirma besitzt gegenüber der/dem zur Verfügung gestellten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer das alleinige Weisungs- und Kontrollrecht bezüglich der Ausführung der Arbeit. Sie beachtet dabei insbesondere die Weisungen und gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.

6. Überstunden, Überzeit / Pikettdienst

Arbeitsstunden, welche gemäss den Weisungen im Einsatzbetrieb über die im Einsatzvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden, gelten als Überstunden und werden zum vereinbarten Tarif pro Stunde entschädigt, bzw. dem Einsatzbetrieb in Rechnung gestellt.

Arbeitsstunden, welche gemäss den Weisungen im Einsatzbetrieb über die Höchstarbeitszeit nach Arbeitsgesetz hinaus geleistet werden (ab 50 Std. p/Woche bei einem Beschäftigungsgrad von 100%), gelten als Überzeit.

Sie werden während des Einsatzes durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen. Die maximale zulässige Überzeit nach Arbeitsgesetz darf jedoch nicht überschritten werden.

Pikettdienste sind im Stundensatz nicht enthalten und werden nach Absprache zwischen dem Einsatzbetrieb und medseek in Rechnung gestellt. Aktive Einsatzzeit während der Pikettzeit gilt als normale Arbeitszeit und wird als solche verrechnet. Berechnet wird in diesem Falle auch die An- und Rückreise der Mitarbeiterin/ des Mitarbeiters bis max. 1 Stunde.

7. Honorar

Die Kundenfirma bezahlt der medseek GmbH für den Einsatz jeder Arbeitnehmerin/jedes Arbeitnehmers ein Entgelt pro geleistete Arbeitsstunde, im Minimum 6 Stunden pro Tag. Die Einsatzzeiten werden im Verleihvertrag festgehalten.

Das Honorar versteht sich exkl. MwSt. und ist abhängig von der Berufserfahrung und der Ausbildung der Kandidatin/des Kandidaten, sowie den aktuellen Marktverhältnissen.

Das vereinbarte Honorar ist Bestandteil des Verleihvertrages und enthält alle Sozialleistungen und Spesen. Zusätzlich in Rechnung gestellt werden Pikettdienste. Ebenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt werden notfallmässige Sonntags- oder Nachteinsätze und Inkonvenienzzeiten, insofern diese nicht den offiziellen Leistungsstunden hinzugefügt wurden.

Die/der zur Verfügung gestellte Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer kann nach Ablauf des aktuellen Einsatzvertrages vom Einsatzbetrieb übernommen werden.

Der Kunde kann einen temporären Mitarbeiter nach Einsatzende in ein Anstellungsverhältnis übernehmen. Grundsätzlich ist eine Übernahme kostenlos. Unter folgenden Bedingungen schuldet der Kunde dem Verleiher eine Entschädigung:

1.) Falls der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat, und

2.) falls die Anstellung weniger als drei Monate nach Einsatzende stattfindet.

Die Entschädigung beläuft sich in solchen Fällen auf den Betrag, den der Kunde dem Verleiher für Verwaltungshonorar und Gewinn für den dreimonatigen Einsatz hätte zahlen müssen, wovon aber das bereits geleistete Entgelt für Verwaltungshonorar und Gewinn abgezogen wird [Artikel 22 Absatz 4 AVG].“

8. Zahlungstermin

Die Rechnungsstellung der medseek GmbH erfolgt üblicherweise alle zwei Wochen oder unmittelbar nach der Einsatzzeit und ist innerhalb von zehn Tagen oder gemäss vorgegebener Frist auf der Rechnung rein netto zahlbar.

9. Kündigungsfrist

Ist der Verleihvertrag auf eine zeitlich unbefristete Dauer abgeschlossen und wurde der Einsatz angetreten, so kann er mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat jeweils auf Ende eines Monates schriftlich und begründet gekündigt werden.

Ist der Verleihvertrag auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen und wurde der Einsatz angetreten, endet er um Mitternacht des letzten Tages der Vertragsdauer.

Wurde der Verleihvertrag vorzeitig erstellt, aber der Einsatz noch nicht angetreten, so kann er mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich und begründet gekündigt werden.

Bei grobfahrlässigem Vorgehen seitens der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers der medseek GmbH als auch von Seiten des Einsatzbetriebes/der Kundenfirma, kann der Vertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

10. Datenschutz

Personaldossiers, die der Kundenfirma/dem Einsatzbetrieb durch die medseek GmbH zugestellt werden, bleiben Eigentum der medseek GmbH, ausgenommen das Dossier der/des von der Kundenfirma/vom Einsatzbetrieb angestellten Bewerberin/ Bewerbers. Dossiers mit sensiblen Personaldaten sind absolut vertraulich zu behandeln. Bei Nichtgebrauch sind sie an die medseek GmbH zu retournieren oder die medseek GmbH darüber zu informieren, dass sie vernichtet wurden.

Personaldossiers dürfen ohne ausdrückliches Einverständnis der medseek GmbH nicht an Dritte weitergegeben werden.

Referenzauskünfte für eine Bewerberin/einen Bewerber bei aktuellen oder früheren Arbeitgebenden, Referenzpersonen etc. dürfen nur mit  ausdrücklicher Zustimmung der Bewerberin/des Bewerbers, bzw. der medseek GmbH erfolgen.

11. Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis zwischen medseek GmbH und der Kundenfirma untersteht dem schweizerischen Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen medseek GmbH und der Kundenfirma abgeschlossenen Vertrages (inklusive dieser AGB) unwirksam/unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertragsverhältnisses nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzten, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand

Für alle aus der Vertragsbeziehung zwischen medseek GmbH und der Kundenfirma resultierenden oder damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von medseek GmbH ausschliesslich zuständig. Vorbehalten bleiben einzig die im nationalen schweizerischen Recht oder in den anwendbaren Staatsverträgen vorgesehenen zwingenden Gerichtsstände, auf welche durch Vereinbarung nicht verzichtet werden kann.

AGBs Personalvermittlung

Die AGBs der medseek GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Personalvermittlung

Aufgrund eines mündlichen oder schriftlichen Auftrages der Kundenfirma an die medseek GmbH, sucht diese das entsprechende Personal.

Die medseek GmbH ist im Besitz der Bewilligung zur Arbeitsvermittlung und dem Personalverleih. Die Bewilligungsbehörden sind das AWA, Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Solothurn, Untere Sternengasse 2, 4509 Solothurn sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Effingerstrasse 31, 3003 Bern.

1. Allgemeiner Vertragsinhalt

Die medseek GmbH führt mit Bewerbern zwecks genauer Eignung Interviews, Laufbahngespräche und Eignungstests durch. Die so selektionierten Personen werden mit einem ausführlichen Dossier der Kundenfirma zur Prüfung vorgeschlagen. Zusatzauskünfte über den persönlichen Eindruck, Referenzen sowie eine persönliche Begegnung mit dem Kandidaten der engeren Auswahl soll daraufhin der Kundenfirma einen gesicherten Auswahlentscheid ermöglichen.

Sollte ein Bewerbungsvorschlag der medseek GmbH nicht den Vorstellungen der Kundenfirma entsprechen, erklärt sich diese bereit, die bereits erhaltenen Unterlagen umgehend zurückzusenden oder zu vernichten. Die Kundenfirma ist nicht verpflichtet, einen Bewerbungsvorschlag anzunehmen.

Die medseek GmbH entzieht sich der Pflicht, eine passende Fachkraft für die Kundenfirma finden zu müssen, wird sich aber bemühen, dessen Vorstellungen gerecht zu werden.

2. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadenersatzansprüche gegen die medseek GmbH sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorliegt.

3. Mandatsauftrag für Personalsuche

Im Mandatsauftrag enthalten ist die Suche nach geeigneten Kandidatinnen/Kandidaten auf verschiedenen Kanälen wie zum Beispiel über das Beziehungsnetz der medseek GmbH, Internet, Inseratekampagne usw.

Die medseek GmbH orientiert ihre Kundenfirma laufend über die Entwicklung des Suchauftrages. Ein Mandatsauftrag ist auf drei Monate befristet und kann von beiden Vertragspartnern jederzeit und ohne Angaben von Gründen erfolgen. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.

4. Honorar

Kommt zwischen der Kundenfirma und einer/einem von medseek GmbH vorgeschlagenen Kandidatin/Kandidaten ein Vertrag auf Arbeitsleistung zustande, hat die medseek GmbH Anspruch auf ein Erfolgshonorar. Das Honorar versteht sich exkl. MwSt. und ist abhängig von der Berufserfahrung und der Ausbildung der Kandidatin/des Kandidaten sowie den aktuellen Marktverhältnissen.

Das Vermittlungshonorar wird mit der Kundenfirma individuell besprochen und festgelegt.

Das Honorar ist Bestandteil der Vermittlungsvereinbarung und enthält alle Nebenkosten und Aufwände der medseek GmbH. Auf die Kundenfirma kommen somit keine weiteren Kosten zu.

Die medseek GmbH ist bestrebt, zufriedenstellende Lösungen und konkurrenzfähige Konditionen anzubieten.

Geht die Kundenfirma mit einer/einem von medseek GmbH vorgeschlagenen Kandidatin/Kandidaten innerhalb von 12 Monaten seit der schriftlichen Vereinbarung ein festes Arbeitsverhältnis ein, ist sie verpflichtet, das vereinbarte Honorar zu entrichten.

5. Garantie

Wird das Vertragsverhältnis zwischen der Kundenfirma und der/dem vermittelten Bewerberin/ Bewerber vorzeitig aufgelöst, erhält die Kundenfirma einen Teil des vereinbarten Honorars wie folgt rückvergütet:

  • 50% innerhalb des  1. Monats,
  • 25% innerhalb des  2. Monats,
  • 10% innerhalb des  3. Monats,
  • seit Stellenantritt der vermittelten Fachkraft

6. Zahlungstermin

Die Rechnungsstellung der medseek GmbH erfolgt unmittelbar nach Vertragsabschluss mit der Kundenfirma und ist innert zehn Tagen rein netto zahlbar.

7. Datenschutz

Die Auftraggeberin/der Auftraggeber bestätigt, die erhaltenen Daten der/des zu Vermittelnden nur im Rahmen der Einstellung zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.

8. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Sitz der medseek GmbH.

AGBs Personalverleih

Fragen zu unseren AGBs?

Zum Kontakt